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Grenzanzeige

Bei Unklarheiten über den Grenzverlauf können wir Ihnen die rechtmäßigen Grenzen anzeigen. Grundlage für die Grenzanzeige sind die im Kataster vorhandenen Vermessungsunterlagen. Bei der Grenzanzeige bieten wir Ihnen zwei unterschiedliche Dienstleistungen an:

  • Amtliche Grenzanzeige: Bei der Amtlichen Grenzanzeige wird – zusätzlich zu der örtlichen Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen – das Ergebnis der Vermessung dokumentiert und beurkundet, da es sich um eine hoheitliche Leistung handelt.
  • Nicht amtliche Grenzanzeige: Der Verlauf der Grundstücksgrenzen wird in der Örtlichkeit temporär gekennzeichnet, meist mit Holzpflock oder Sprühfarbe.

Sie möchten mit uns zusammenarbeiten oder wünschen eine individuelle Beratung? Dann sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf das Gespräch.

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